Interessante Erfurter Flugverbindungen …
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Das Print-Format für Seniorinnen & Senioren. Ihre Botschaft im Herzen Thüringens — glaubwürdig, regional und mit langer Sichtdauer im Haushalt.
Interessante Erfurter Flugverbindungen …
Auf der Krämerbrücke. 🌸
Fokus auf Erfurt und das unmittelbare regionale Umfeld. Hauptalterscluster ab 55 Jahren aufwärts, mit hohem Anteil an Haushalts- & Alltagsentscheidern.
Februar – Mai 2026 · Ausgabe Thüringen · 52 Seiten zum Durchblättern.
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Transparente Grundpreise für alle Formate. Maße im Hochformat inkl. 3 mm Beschnitt.
| Format | Hochformat | Querformat | Grundpreis |
|---|---|---|---|
| 1/1 Seite | 216 × 303 mm | — | 1.810 € |
| 1/2 Seite | 111 × 303 mm | 213 × 151 mm | 1.170 € |
| 1/3 Seite | 76 × 303 mm | 216 × 96 mm | 850 € |
| 1/4 Seite | 96 × 134 mm | 191 × 66 mm | 680 € |
| 1/8 Seite | 96 × 66 mm | — | 340 € |
| Coverecke | 96 × 96 mm | — | 1.700 € |
| U2 / U3 | 216 × 303 mm | — | 2.220 € |
| U4 (Rückseite) | 216 × 303 mm | — | 2.930 € |
15 % der Auftragssumme (mindestens 100,00 €).
nach Aufwand.
Alle Preise verstehen sich bei Lieferung von Dateien zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften.
Bitte mit umlaufend 3 mm Beschnitt anlegen. Die gelbe Fläche zeigt die Platzierung im Heft.
Sicherheitsabstand: Wegen Schneidetoleranzen sollten wichtige Texte und Grafiken mindestens 8 mm vom Dateirand entfernt liegen.
Um das Anzeigenmotiv wird es einen weißen Rand geben.
Das Anzeigenmotiv geht über den Rand hinaus (randabfallend). Bei Anschnitt 3 mm Beschnittzugabe an allen Seiten.
Agenturkonditionen werden gesondert vereinbart.
Beikleber werden auf eine Basisanzeige (1/1 Seite) aufgeklebt.
Beikleberformate und Preise auf Anfrage.
Preise je angefangenes Tausend. Beihefter: Preise auf Anfrage, Format bis maximal DIN A4.
CALA-VERLAG GmbH & Co. KG
Cyriakstraße 27
99094 Erfurt
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen sowie besondere schriftlich getroffene Vereinbarungen.
Für alle Anzeigen- und Werbeaufträge mit der CALA-VERLAG GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verlag") gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie besondere schriftlich getroffene Vereinbarungen.
2.1. Anzeigenauftrag oder Auftrag für Beihefter, Beikleber und Beilagen im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Beihefter, Beikleber oder Beilagen eines Werbungtreibenden (Auftraggeber) in den im Auftrag genannten Druckschriften zum Zweck der Verbreitung.
2.2. Anzeigenaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzuwickeln. Ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
2.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nr. 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
2.4. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu tragen.
2.5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen, Beihefter, Beikleber oder Beilagen bis zum jeweils laut Mediadaten bestimmten Zeitpunkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten.
2.6. Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin sind produktionsbedingt möglich.
3.1. Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden (Auftraggeber) auf den im Auftrag genannten öffentlich zugänglichen Internetportalen.
3.2. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie, vertraglich vereinbarte Beschaffenheit geeigneter Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Er hat ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben entsprechende Vorlagen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. Der Verlag gewährleistet die Darstellung im Rahmen der durch das gelieferte Werbemittel gegebenen Möglichkeiten. Eine jederzeit gänzlich fehlerfreie Darstellung kann nach dem Stand der Technik (z. B. unterschiedliche Browser-Versionen) nicht gewährleistet werden.
3.3. Der Verlag hat das Recht, die Schaltung eines Werbemittels zu unterbrechen, wenn ein zureichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte besteht — insbesondere bei Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung. Der Auftraggeber wird unterrichtet und erhält die Möglichkeit, das Werbemittel zu ersetzen oder dessen Rechtmäßigkeit darzulegen. Etwaige zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber auf Nachweis. Sobald der Verdacht entkräftet ist, wird das Werbemittel wieder geschaltet.
4.1. Sofern kein Text-/Bildmaterial dem Auftrag angefügt oder fristgerecht zugesandt wird, soll der Text des Firmenstempels bzw. die im Auftrag genannte Firmierung der alleinige Inhalt der Veröffentlichung sein.
4.2. Kontrollabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Kontrollabzüge.
4.3. Mehrmalige vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Text- und Bildänderungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Es gilt die aktuelle Preisliste (Mediadaten, abrufbar unter www.cala-verlag.de/mediadaten).
4.4. Für die Aufnahme an bestimmten Plätzen leistet der Verlag keine Gewähr. Platzierungszusagen verlieren ihre Gültigkeit, wenn Heftstruktur, Layout oder Textfluss eine Umplatzierung erforderlich machen.
4.5. Anzeigen und Werbemittel, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
4.6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei Gestaltung und Inhalt die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und Rechte Dritter zu wahren. Er stellt den Verlag von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
4.7. Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen (u. a. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Speicherung) und räumt dem Verlag die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte im notwendigen Umfang ein. Er stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter sowie von Kosten der Rechtsverteidigung frei und unterstützt den Verlag nach Treu und Glauben.
4.8. Der Verlag behält sich vor, Aufträge — auch einzelne Abrufe — ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt, Werbung Dritter enthält oder unzumutbar ist. Beilagen-, Beihefter-, Beikleber- und Werbeaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend.
4.9. Entspricht die Veröffentlichung nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzveröffentlichung — nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck beeinträchtigt wurde. Im Übrigen haftet der Verlag nach gesetzlicher Maßgabe; für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Für Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.10. Der Auftraggeber zahlt den im Auftrag genannten Gesamtbetrag als Vergütung; im Übrigen gilt die aktuelle Preisliste. Die Rechnungslegung erfolgt nach Veröffentlichung, der Betrag ist spätestens 10 Tage ab Rechnungszugang zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Zinsen, Einziehungskosten sowie Mahngebühren (je 2,50 €) berechnet. Bei wichtigem Grund kann der Verlag das Erscheinen weiterer Anzeigen von Vorauszahlung und Ausgleich offener Beträge abhängig machen.
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht.
5.2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die der beabsichtigten Bedeutung am nächsten kommt.
5.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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